Organisation

Erstgespräch

Im Erstgespräch geht es darum, sich gegenseitig kennenzulernen.
Für mich ist es wichtig, von Ihrem Anliegen an die Therapie zu erfahren und
Sie können mich und meine Arbeitsweise kennenlernen. Sie entscheiden dann, ob mein Angebot für Sie hilfreich sein kann und ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.

Ablauf

Innerhalb der ersten 1-3 Stunden, werden Ihre Anliegen geklärt und die Möglichkeit, der Therapie oder Beratung besprochen. Der weitere Rahmen, also die Anzahl der Gespräche und Frequenzen wird dann gemeinsam individuell festgelegt und kann je nach Anliegen sehr unterschiedlich sein.

Schweigepflicht

Ihre persönlichen Daten sowie sämtliche Inhalte der Therapie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt.
Dauer der Therapie:
Der Rahmen, also die Anzahl der Gespräche und Frequenzen, wird gemeinsam mit Ihnen besprochen. Die Zeitabstände zwischen den einzelnen Therapien-Sitzungen liegen zu Beginn bei einer bzw. zwei Woche/n und werden nach Notwendigkeit und Absprache ausgedehnt oder gestrafft.

Kostenübernahme

Einzeltherapie Als staatlich anerkannte Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich mit privaten Krankenkassen oder private Zusatzversicherungen nur über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen, sofern dies in Ihrem Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen wurde. Psychotherapie (Einzeltherapie) wird durch eine gesetzlich Krankenkasse leider nicht übernommen und muss selbst gezahlt werden.

Paartherapie Die Kosten für eine Paartherapie werden heute noch grundsätzlich weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenkassen übernommen und müssen immer selbst getragen werden.

Wenn Sie Einzeltherapie oder Paartherapie selbst zahlen: Eine selbst finanzierte Psychotherapie hat auch Vorteile. Es entfällt die Beantragung der Kostenerstattung, bzw. es muss kein Antrag an eine Krankenkasse gestellt werden und damit wird auch keine psychische Beeinträchtigung aktenkundig.
Das kann vorteilhaft sein bei bestimmten Berufs- und Beschäftigungsverhältnissen, beim Wechsel in eine private Krankenversicherung oder auch bei beabsichtigtem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Steuerliche Vorteile: Heilkundliche Leistungen, die Sie selbst tragen, können in der Regel steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Kürzere Wartezeit: Eine selbstfinanzierte Therapie hat außerdem den Vorteil, dass Sie wesentlich schneller einen Termin bekommen. Die Wartezeit ist deutlich kürzer als bei kassenzugelassenen Therapeuten.

Honorar

Das Honorar für Einzeltherapie oder Paartherapie wird Ihnen auf Anfrage mitgeteilt, oder spätestens im Erstgespräch mit Ihnen besprochen.

Möchten Sie im Verlauf einer Einzeltherapie auch telefonische Beratungsgespräche in Anspruch nehmen, so sollten diese zuvor vereinbart werden, damit ich für eine ausreichende Dauer sorgen kann.

Bezahlung

Das Honorar ist jeweils im direkten Anschluss an unser Gespräch in bar oder per Lastschrift zu entrichten. Bei einer gemeinsam länger vereinbarten Terminfrequenz, erhalten Sie jeweils am Monatsende eine Honorarabrechnung mit den entsprechenden Bankdaten. Das Honorar ergibt sich aus der tatsächlichen Dauer einer Sitzung, die vorab mit Ihnen besprochen wurde.

Ausfallsregelung

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich per Email abzusagen. Andernfalls  muss ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen. Wenn Sie aus Krankheitsgründen kurzfristig einen Termin nicht wahrnehmen können, wird selbstverständlich kein Ausfallshonorar berechnet.


Freiberufliche Tätigkeit - Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie